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Zapp Zimmermann

Brandschutzstein Zapp Zimmermann ZZ 217 - 120 BDS-N

Brandschutzstein Zapp Zimmermann ZZ 217 - 120 BDS-N

Normaler Preis €22,23 EUR
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Maße: 170 x 120 x 60mm

 

Beschreibung:

Der ZZ M20-S90 von Zapp Zimmermann ist ein flexibler Brandschutzstein der Feuerwiderstandsklasse S90.

Der gummiartige Schaum, aus dem der ZZ Brandschutzstein besteht, schäumt bei starker Hitzeeinwirkung auf und verschließt so effektiv Spalten und Fugen vor Brandrauch und Flammen.

Er eignet sich für Kabelschotts und Kombiabschottungen in Massivwänden und -decken, in Trennwänden, sowie in Wänden aus Gips-Wandbauplatten.

Mit dem Zapp Zimmermann M20-S90 Brandschutzstein kann man einfach mittelgroße bis große Öffnungen verschließen. 

Zur Verarbeitung wird lediglich ein Messer zum Zuschneiden der Steine benötigt.

So eignet sich das Dämmstoffmesser von HaWe mit Wellenschliff bestens hierfür. Zusätzlich empfiehlt sich der Zapp Zimmermann Brandschutzschaum und die zugehörigen Mischaufsätze.

 

Hinweise:

Für den ZZ M20-S90 Brandschutzstein sind folgende Installationen zugelassen:

Kabeltragekonstruktionen:

Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen dürfen durch die Abschottung geführt werden.

Kabel und Elektroinstallationsrohre:

Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln. Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm. Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm.

Brennbare Rohre:

Brennbare Rohre (ohne zusätzlichen Manschettenaufsatz) mit einem Außendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 11,2 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung). Brennbare Rohre für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare oder brennbare Flüssigkeiten oder Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen. Brennbare Rohre mit einem Außendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 10,0 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung). Mehrschichtverbundrohre ohne zusätzlichen Manschettenaufsatz mit einem max. Außendurchmesser bis zu 63 mm in Massivwänden, leichten Trennwänden und Massivdecken ohne Erfordernis zusätzlicher Streckenisolierungen.

Nichtbrennbare Rohre:

Nichtbrennbare Rohre, die für Rohrleitungsanlagen, für nichtbrennbare/ brennbare Flüssigkeiten oder nichtbrennbare/brennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen bestimmt. Nichtbrennbare Rohre aus Stahl, Edelstahl und Stahlguss mit einem Außendurchmesser bis 168,3 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 14,2 mm sowie Rohre aus Kupfer mit einem Außendurchmesser bis 88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 m. Nichtbrennbare Rohre aus Kupfer mit einem Außendurchmesser bis 88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 14,2 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung).

Isolierungen:

Streckenisolierungen an Rohren aus Kautschukisolierungen (AF/Armaflex, SH/Armaflex, NH/Armaflex oder Kaiflex-KK plus) können wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottoberfläche enden. Streckenisolierungen an Rohren aus Mineralfasermatten oder -schalen können wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden, oder an der Schottoberfläche enden (Anwendungsbereiche, Isolierungslängen und -dicken sowie Rohrdiagramme).

Sonstige Installationen:

Hydraulikleitungen vom Typ Aeroquip GH 793 mit einem Durchmesser bis 38,1 mm (DN 25) und bis 6,35 mm Wandstärke.

 

Achtung: Wir möchten darauf hinweisen, dass die brandschutzrechtliche Eignung der Produkte, für Ihre individuelle Einbausituation, anhand der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und Zulassungen der Hersteller, geprüft werden muss.

 

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