Dämmkappen

Kategorie: Dämmkappen für Armaturen und Dämmschalen für Ventile

Wärmeverluste an ungedämmten Armaturen wie Ventilen sind erheblich höher als die Verluste an gleichlangen, gedämmten geraden Rohrleitungen. In der Praxis kann der Wärmeverlust eines einzelnen ungedämmten Ventils dem Verlust einer mehreren Meter langen, gedämmten Rohrstrecke entsprechen.

 

Welche Ventile müssen isoliert werden?

Gedämmt werden müssen in der Regel alle Armaturen an Heizungs- und Warmwasserrohren. Dazu zählen folgende Ventile:

  • Absperrventile
  • Kugelhähne
  • Flanschverbindungen
  • Mess- und Regelarmaturen
  • Strangregulierventile
  • Rückschlagventile
  • Thermostatventile 
  • Pumpen

 

Armaturendämmung nach GEG

Laut § 69 des geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neben den eigentlichen Rohrleitungen auch sämtliche Armaturen gedämmt werden, wenn diese zum Heiz- oder Warmwassersystem gehören. Grundsätzlich sind Armaturen mit der gleichen Dicke wie die angeschlossene Rohrleitung zu isolieren. In der Praxis ist eine Dämmung mit dieser Stärke nicht wirklich umsetzbar. Dennoch ist darauf zu achten, eine möglichst hohe Dämmstärke zu wählen.

Für kälteführende Leitungen gibt das GEG keine festen Dämmdicken vor. Es fordert jedoch, eine Dämmstärke einzusetzen, welche die Kondenswasserbildung verhindert.

Für beide Anwendungsfälle bezieht sich das GEG nicht nur auf Neubauten, sondern gilt ebenfalls für größere Bestandssanierungen.